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Erbschaftsteuer – Geltendmachung des Pflichtteils bei „Konfusion” (BFH)
Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen.
Macht der Pflichtteilsberechtigte den Anspruch gegenüber dem Finanzamt geltend, ist dies erbschaftsteuerrechtlich unabhängig davon zu berücksichtigen, ob der Verpflichtete damit rechnen musste, den Anspruch zu Lebzeiten erfüllen zu müssen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt der Mitteilung an das Finanzamt noch nicht verjährt ist (; veröffentlicht am 13. 3. 2013 NWB NAAAE-31699).
Hintergrund: Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 1 Satz 2 ErbStG) gehören u.a. Verbindl...