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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 131

Praktische Folgen einer möglichen Verfassungswidrigkeit des ErbStG

Mögliche Entscheidung des BVerfG und Auswirkungen auf die Gestaltung der Vermögensnachfolge

Dr. Rüdiger Werner

Mit Inkrafttreten des ErbStRG am waren für potentielle Erben in vieler Hinsicht paradiesische Zeiten angebrochen, als das ErbStG die Möglichkeit eröffnete, auch sehr große Vermögen zu 100 % von der Erbschaftsteuer freizustellen. Der II. Senat des BFH hält das ErbStG jedoch genau deswegen in seiner Gesamtheit für verfassungswidrig. Er hat daher ein bei ihm anhängiges Revisionsverfahren mit Beschluss vom - II R 9/11 NWB SAAAE-19326 ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVerfG zu Entscheidung vorgelegt. Wann es über diese Frage entscheiden wird, ist gegenwärtig offen. Gleichwohl zeitigt der Vorlagebeschluss des BFH bereits heute Folgen für die erbschaftsteuerliche Beratungspraxis. Der Beitrag stellt den Beschluss vor und analysiert seine Auswirkungen auf die Praxis der Vermögensnachfolgeregelung insbesondere in Bezug auf die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen nach den §§ 13a, 13b ErbStG.

I. Gang des Verfahrens

Ein Neffe erbte von seinem Onkel im Januar 2009 Vermögen im Wert von ca. 50.000 €. Das ererbte Vermögen bestand aus Bankguthaben und einem Steuererstattungsanspruch. Unter Berücksichtigung eines persönlichen Freibetrags von 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG) setzte das Fina...

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