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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 112

FATCA

Das Musterabkommen zur Umsetzung des neuen US-Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes

Anton-Rudolf Götzenberger

Wie bestimmte EU-Staaten und die EU-Kommission, so stellen auch die USA seit Jahren Überlegungen an, Maßnahmen zu schaffen, das Vermögen ihrer Staatsbürger für Steuerzwecke besser zu erfassen. Stetig steigende Staatsschulden im US-Haushalt und auch die Thematik der Fiskalbremse zwingen die USA dazu, möglichst viel des weltweit angehäuften Privatvermögens ihrer US-Bürger in Staatsvermögen umzuwandeln. Die USA bedienen sich hierzu der Banken- und Finanzinstitutionen weltweit. Der im letzten Jahr vom US-Kongress beschlossene und zum in Kraft tretende „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) verpflichtet die Banken und andere Institutionen, die Vermögen von US-Bürgern verwalten, zu umfassenden Meldungen an den US-Fiskus. Auch die OECD arbeitet aktuell an einem Standard, der weltweit implementiert werden soll und welcher das FATCA-Konzept zur Grundlage hat. Zur Umsetzung der FATCA-Regelungen haben die USA zusammen mit anderen Staaten so genannte Musterabkommen entworfen. Der Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte dieser Musterabkommen dar und zeigt auf, welche Meldepflichten auf deutsche Banken zukommen werden.

I. Bekämpfung grenzüberschreitender Ste...

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