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FG Münster Beschluss v. - 5 V 3800/12 U EFG 2013 S. 556 Nr. 7

Gesetze: GG Art 3, UStG § 4 Nr 9 Buchst b

Umsatzsteuer

Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten

Leitsatz

1. Von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG werden Erlöse aus dem Betrieb von Geldspielautomaten als "sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz" nicht erfasst.

2. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung staatlicher Spielbanken und gewerblicher Spielhallenbetreiber begründet keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 GG, da die steuerliche Gesamtsituation von Spielbanken und Spielhallenbetreibern nicht vergleichbar ist.

3. Die Regelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG verstößt ebenfalls nicht gegen Gemeinschaftsrecht, da durch die EuGH-Rechtsprechung geklärt ist, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität auf eine solche Abgabe keine Anwendung findet.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 556 Nr. 7
MAAAE-32479

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FG Münster, Beschluss v. 18.01.2013 - 5 V 3800/12 U

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