Frage der Steuerbefreiung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielgeräten
Leitsatz
1. Von der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG werden Erlöse aus dem Betrieb von Geldspielautomaten als "sonstige
Glücksspiele mit Geldeinsatz" nicht erfasst.
2. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung staatlicher Spielbanken und gewerblicher Spielhallenbetreiber begründet keinen
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 GG, da die steuerliche Gesamtsituation von Spielbanken und Spielhallenbetreibern
nicht vergleichbar ist.
3. Die Regelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG verstößt ebenfalls nicht gegen Gemeinschaftsrecht, da durch die EuGH-Rechtsprechung
geklärt ist, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität auf eine solche Abgabe keine Anwendung findet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 556 Nr. 7 MAAAE-32479
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FG Münster, Beschluss v. 18.01.2013 - 5 V 3800/12 U
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