Keine rückwirkende
Anwendung der verlängerten Wertpapierspekulationsfrist auf Verkäufe vor
Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am
Leitsatz
Die Entscheidungen des
,
BStBl. II 2011, 76;
,
BStBl. II
2011,
86 und
, DStR 2010, 1736
zum rückwirkenden Vertrauensschutz gegen Verschärfungen durch das StEntlG
1999/2000/2002 sind auch auf die rückwirkende Verlängerung der
Spekulationsfrist für Wertpapiere anzuwenden. Daher dürfen Wertpapierverkäufe,
bei denen die frühere 6monatige Veräußerungsfrist bereits abgelaufen war, bevor
das Gesetz am verkündet worden ist, nicht rückwirkend von
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
EStG erfasst werden.
Fundstelle(n): DB 2013 S. 15 Nr. 10 DStR 2013 S. 6 Nr. 25 DStRE 2013 S. 917 Nr. 15 EFG 2013 S. 781 Nr. 10 KÖSDI 2013 S. 18475 Nr. 8 NWB-EV 2013 S. 111 Nr. 4 Ubg 2013 S. 531 Nr. 8 SAAAE-32477
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