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FG Köln Urteil v. - 4 K 741/11 EFG 2013 S. 781 Nr. 10

Gesetze: EStG § 52 Abs 39 Satz 1, EStG § 23 Abs 1 Satz 1 Nr 2

Private Veräußerungsgeschäfte

Keine rückwirkende Anwendung der verlängerten Wertpapierspekulationsfrist auf Verkäufe vor Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 am

Leitsatz

Die Entscheidungen des , BStBl. II 2011, 76; , BStBl. II 2011, 86 und , DStR 2010, 1736 zum rückwirkenden Vertrauensschutz gegen Verschärfungen durch das StEntlG 1999/2000/2002 sind auch auf die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere anzuwenden. Daher dürfen Wertpapierverkäufe, bei denen die frühere 6monatige Veräußerungsfrist bereits abgelaufen war, bevor das Gesetz am verkündet worden ist, nicht rückwirkend von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst werden.

Fundstelle(n):
DB 2013 S. 15 Nr. 10
DStR 2013 S. 6 Nr. 25
DStRE 2013 S. 917 Nr. 15
EFG 2013 S. 781 Nr. 10
KÖSDI 2013 S. 18475 Nr. 8
NWB-EV 2013 S. 111 Nr. 4
Ubg 2013 S. 531 Nr. 8
SAAAE-32477

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FG Köln, Urteil v. 23.01.2013 - 4 K 741/11

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