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IWB Nr. 6 vom Seite 229

Die Bruttoquellenbesteuerung ausländischer Pensionseinrichtungen

Besprechung der EuGH-Entscheidung vom 22. 11. 2012 - Rs. C-600/10

Dr. Mathias Schönhaus

Die vom Gesetzgeber [i]EuGH, Urteil vom 22. 11. 2012 - Rs. C-600/10 NWB VAAAE-25455angeordnete Abgeltungswirkung von Quellensteuern auf inländische Kapitaleinkünfte beschränkt Steuerpflichtiger war bereits mehrfach Gegenstand von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In der Entscheidung vom in der Rechtssache C-600/10 (Kommission ./. Deutschland) lehnt der EuGH im Einklang mit den von ihm bisher gesetzten Anforderungen an den Nachweis eines Verstoßes gegen die Grundfreiheiten einen solchen Verstoß ab. Zugleich enthält die Entscheidung Unschärfen, welche die Anwendung der Beweisregelung erschweren.

I. Hintergrund der Entscheidung

[i]Europarechtskonformität von Quellensteuern insbesondere bei Pensionseinrichtungen fraglich Nationale Quellensteuersysteme werfen in regelmäßigen Abständen Fragen nach ihrer binnenmarktskonformen Ausgestaltung auf. Die EU-Kommission hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Verfahren im Kontext der steuerlichen Behandlung von Pensionseinrichtungen gegen unterschiedliche Mitgliedstaaten eingeleitet, um nach ihrer Auffassung bestehende Benachteiligungen von gebietsfremden Pensionseinrichtungen zu beseitigen (vgl. z. B. die am gegen Spanien eingereichte Klage in der Rechtssache C-678/11, Abl EU 2012 C 73 S. 20;

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