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IWB 6/2013 S. 197

USA | Abkommen zum Informationsaustausch mit Deutschland nach FATCA paraphiert

[i]Zentrale Übermittlung der Daten durch die deutschen Finanzbehörden – alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute vom Steuereinbehalt befreit Deutschland und die USA haben am ein Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten paraphiert. Es verbessert den steuerlichen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden beider Staaten und schafft Rechtssicherheit für die deutschen Finanzinstitute im Verhältnis zum amerikanischen IRS. Die Umsetzung der FATCA-Anforderungen beruht auf dem zusammen mit Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien mit den USA ausgehandelten Abkommensmodell. Die Daten von US-Bankkunden werden zentral durch den deutschen Fiskus übermittelt. Umgekehrt wird die US-Steuerbehörde alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute von der Pflicht ausnehmen, mit ihr Vereinbarungen abzuschließen, um gemäß dem Foreign Account Tax Compliance Act keine Que...

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