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NWB BB 4/2013 S. 101

Export: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich können alle Waren und Dienstleistungen exportiert werden. Nur wenn die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik beeinträchtigt werden, z. B. wenn der Export zu einer Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker führt oder wenn die auswärtigen Beziehungen Deutschlands gefährdet werden, gibt es Einschränkungen.

Ein Merkblatt der IHK-Frankfurt gibt Antworten auf zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit erlaubten bzw. nicht erlaubten Exporten.

Hinweis

Das Merkblatt steht Ihnen zur Verfügung unter www.frankfurt-main.ihk.de/international → Import - Export → Exportvorschriften.

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