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NWB BB 4/2013 S. 100

Ehrenamt: Höhere Pauschalen 2013

Der Bundestag hat am die Stärkung des Ehrenamts beschlossen. So steigt beispielsweise der Übungsleiterfreibetrag von 2.100 € auf 2.400 €. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z. B. Landkreis, Gemeindeverband, IHK) oder eines Vereins, der gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, ausgeübt wird.

Auch ehrenamtlich tätige Betreuer, Vormünder und Pfleger können Aufwandspauschalen von bis zu 2.400 € steuerfrei vereinnahmen. Allerdings werden Aufwandspauschalen der ehrenamtlichen Betreuer und Einnahmen für eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter insgesamt nur zu 2.400 € steuerbefreit, eine Addition ist nicht möglich. Zusätzlich steigt die Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 € p...

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