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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei wirksamem Widerspruch gegen Gutschrift
Widerspricht der Empfänger einer Gutschrift dem ihm übermittelten Abrechnungsdokument, verliert die Gutschrift gemäß dem die Wirkung einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung auch dann, wenn die Gutschrift den zivilrechtlichen Vereinbarungen entspricht und die Umsatzsteuer zutreffend ausweist. Es genügt, dass der Widerspruch eine wirksame Willenserklärung darstellt.
Abrechnungen durch Gutschriften sind danach für den Leistungsempfänger umsatzsteuerrechtlich risikoreich. Widerspricht der leistende Unternehmer als Gutschriftempfänger der Rechnungserteilung mittels Gutschrift, entfällt der grds. materiell berechtigte Vorsteuerabzug. Der Leistungsempfänger muss ggf. den Zivilrechtsweg beschreiten, um die aufgrund der Gutschrift...