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Registrierkassen im Fokus der Außenprüfung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAE-32354 Nach dem Willen der Verwaltung soll eine umfassende Datenspeicherung in Verbindung mit dem Datenzugriffsrecht stärker als bisher dazu beitragen, Steuerhinterziehung im Bargeldbereich zu entdecken bzw. zu vermeiden. Die Registrierkasse steht dabei besonders im Fokus, weil sich mit vielen Modellen „kinderleicht” unrichtige Einnahmeaufzeichnungen erzeugen lassen. Das Finanzamt setzt verstärkt auf speziell ausgebildete Betriebsprüfer, um Manipulationen aufzudecken.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Aufzeichnungspflicht bei Bargeschäften
[i]Alle erzeugten Belege sind aufzubewahrenJede Einnahmeermittlung muss nachvollziehbar dokumentiert und überprüfbar sein. Wird eine Registrierkasse genutzt, sind deshalb alle damit erzeugten Belege aufzubewahren. Dies gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch für Einnahmenüberschussrechner und sogar unabhängig von einer etwaigen Aufzeichnungspflicht (vgl. NWB ZAAAC-72587).
Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung
[i]Zugriff muss auch in digitaler Form möglich seinSeit dem sind sämtliche aufbewahrungspflichtige Unterlagen, die mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar a...