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Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
Anpassungen im Versicherungsvertrags- und -aufsichtsrecht
Im privaten Krankenversicherungsrecht haben sich verschiedene Probleme ergeben, die nun mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften geregelt werden sollen (BT-Drucks. 17/11469). Der Gesetzgeber erwartet, dass durch die Neuregelungen künftig zahlreiche Streitigkeiten und auch Gerichtsverfahren vermieden werden können. Das System wird gerechter und von den Versicherungsnehmern eher akzeptiert werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ziele des Gesetzgebungsvorhabens
Die problematischen Vorschriften, denen die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf entgegnen will, betreffen das Versicherungsvertrags- und das Versicherungsaufsichtsrecht.
[i]Selbstbehalt im Basistarif bei Höchstbetrag ohne BeitragsreduktionSo führt im Basistarif die Vereinbarung eines Selbstbehalts dann nicht zu einer sonst üblichen Beitragsreduktion, wenn der Höchstbetrag gezahlt wird. Die „Basisreduktion” vollzieht sich außerhalb des Höchstbetrags, macht sich also für den Versicherungsnehmer nicht bemerkbar (§ 12 Abs. 1a VAG).
[i]Tarifwechsel bei befristeter KrankentagegeldversicherungAußerdem sei – so die Bundesregierung – zweifelhaft, ob die Befristung der Krankentagegeldversicherung (§ 196 Abs. 1 VVG) eine Befristung ist, die einen Tarif...