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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 111/12 EFG 2013 S. 688 Nr. 9

Gesetze: EStG § 16, EStG § 24 Nr. 1, EStG § 34, HGB § 89b

Keine tarifbegünstigte Betriebsausgabe bei Aufgabe der bisherigen und Übernahme einer anderen Vertretung der gleichen Branche durch einen Handelsvertreter

Leitsatz

Beendet der Handelsvertreter seine bisherige Vertretung und übernimmt anschließend eine andere Vertretung, liegt keine tarifbegünstigte Betriebsaufgabe vor. Entschädigungen für die Nichtausübung der Vertretertätigkeit bis zur zivilrechtlichen Beendigung des Handelsvertretervertrages unterliegen grds. nicht dem ermäßigten Steuersatz gem. § 34 Abs. 1 EStG. Es fehlt an der Zusammenballung von Einkünften.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1622 Nr. 27
DStR 2013 S. 8 Nr. 27
DStRE 2013 S. 973 Nr. 16
EFG 2013 S. 688 Nr. 9
StBW 2013 S. 344 Nr. 8
DAAAE-32080

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 19.02.2013 - 3 K 111/12

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