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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 4912/09

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 S. 1 UstG § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG§ 24 Abs. 1 S. 1 UStG§ 24 Abs. 1 S. 4 UStG§ 9 UStG§ 10 Abs. 4 UStG§ 10 Abs. 5 AO§ 42 AO § 39 Abs. 2 Nr. 1

Gestaltungsmissbrauch beim Vorsteuerabzug bei der Errichtung und Verpachtung eines Stalls von einer GbR an einen ihrer Gesellschafter

Leitsatz

Verpachtet eine GbR einen Stall an einen zu 90 % beteiligten Gesellschafter (der selbst die Umsatzsteuer nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 UStG betimmt) unter Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG, ist der Vorsteuerabzug wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen, wenn die GbR lediglich „vorgeschaltet” wurde und der Stall auf dem Grundstück des Pächters und ausschließlich für dessen Bedürfnisse errichtet wurde, so dass die gewählte Gestaltung durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe nicht gerechtfertigt ist.

Fundstelle(n):
DAAAE-32067

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 07.02.2013 - 12 K 4912/09

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