Abzugsfähigkeit der Kosten für ein an wenigen Tagen im Jahr betrieblich genutztes Zimmer einer gemieteten Wohnung
Leitsatz
Wird das in der Baubeschreibung als Wohnzimmer ausgewiesene 46 qm große Zimmer einer 148 qm-Mietwohnung, welches neben dem
Schreibtisch über einen großen Esstisch, sechs Stühle, einen Kachelofen und den einzigen Zugang zum Balkon verfügt und damit
nicht büromäßig ausgestattet ist, an 20 Tagen im Jahr für die selbstständige Coachingtätigkeit genutzt, scheidet ein Abzug
der Kosten für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben aus, wenn von einer nicht unerheblichen außerbetrieblichen Nutzung des
Zimmers auszugehen ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 11 DStRE 2013 S. 389 Nr. 7 EFG 2012 S. 1825 Nr. 19 Ubg 2013 S. 257 Nr. 4 OAAAE-32059
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