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FG München Urteil v. - 13 K 2979/10 EFG 2012 S. 1825 Nr. 19

Gesetze: EStG 2002 § 4 Abs. 4, EStG 2002 § 12 Nr. 1, EStG 2002 § 4 Abs. 3, EStG 2002 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b

Abzugsfähigkeit der Kosten für ein an wenigen Tagen im Jahr betrieblich genutztes Zimmer einer gemieteten Wohnung

Leitsatz

Wird das in der Baubeschreibung als Wohnzimmer ausgewiesene 46 qm große Zimmer einer 148 qm-Mietwohnung, welches neben dem Schreibtisch über einen großen Esstisch, sechs Stühle, einen Kachelofen und den einzigen Zugang zum Balkon verfügt und damit nicht büromäßig ausgestattet ist, an 20 Tagen im Jahr für die selbstständige Coachingtätigkeit genutzt, scheidet ein Abzug der Kosten für das Arbeitszimmer als Betriebsausgaben aus, wenn von einer nicht unerheblichen außerbetrieblichen Nutzung des Zimmers auszugehen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 11
DStRE 2013 S. 389 Nr. 7
EFG 2012 S. 1825 Nr. 19
Ubg 2013 S. 257 Nr. 4
OAAAE-32059

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 31.05.2011 - 13 K 2979/10

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