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Track 08 | Vermietung: Einkunftserzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Der BFH hat aktuell in einer Leitentscheidung die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind.
Auch das nächste Urteil, das wir Ihnen nun vorstellen, hat der BFH für so wichtig gehalten, dass es bei der Jahrespressekonferenz den Fachjournalisten ausführlich erläutert wurde. Es geht um die Einkunftserzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen. Dem IX. Senat des BFH, der für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zuständig ist, lagen zahlreiche Verfahren zu diesem Thema vor. Die Richter haben daher in einer Leitentscheidung die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sind. Dr. Ulrich Schallmoser, Berichterstatter im Vermietungssenat, präsentierte ein dreistufiges Prüfschema:
Zunächst einmal ist zu unterscheiden: War die Wohnung vor dem Leerstand vermietet? Nehmen wir an, das ist nicht der Fall gewesen. Die Wohnung stand leer direkt nach der ...