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Track 10 | Ausbildungsdienstverhältnis: Facharztausbildung eines Kindes keine Sonderbetriebsausgaben
Aufwendungen eines Gesellschafters einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis für die Facharztausbildung seines Sohnes, der als sein Nachfolger unentgeltlich in die GbR eintreten soll, sind nach einem aktuellen Urteil des BFH keine Sonderbetriebsausgaben, wenn eine solche Ausbildung einem fremden Dritten nicht gewährt worden wäre. Die Aufwendungen kommen auch nicht als Sonderbetriebsausgaben des Sohnes in Betracht, wenn dieser während der Ausbildung noch nicht Gesellschafter war.
Ein Ausbildungsdienstverhältnis mit den eigenen Kindern ist eine elegante Möglichkeit, die Ausbildungskosten für den Nachwuchs von der Steuer abzusetzen. – Leider aber nur in der Theorie. Praktisch ist es alles andere als einfach, die Anforderungen zu erfüllen. Das beweist einmal mehr ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs .
Der Gesellschafter einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis wollte die Aufwendungen für die Ausbildung seines Sohnes zum Facharzt als Sonderbetriebsausgaben geltend machen. Im Gegenzug sollte der Sohn als Nachfolger in die GbR eintreten und den Vater ersetzen, wenn er altersbedingt aus der Praxis ausscheidet.
Ausbildungskosten für das eigene Kind können aus...