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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 06 | Umsatzsteuer: Leistungsort für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf Unionsebene auf gemeinsame Auslegungen beim Anwendungsbereich der Ortsregelung für Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück geeinigt. Das BMF hat daraufhin den UStAE entsprechend angepasst. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ergänzend auf Besonderheiten bei Gerüstbauern hingewiesen. Daneben weisen wir Sie auf weitere aktuelle BMF-Schreiben zum Ort der Leistung hin.

Der richtigen Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung kommt bei der Umsatzsteuer eine erhebliche Bedeutung zu. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten innerhalb der EU. Für die Praxis ist es daher hilfreich, dass das Bundesfinanzministerium Ende des letzten Jahres präzisiert hat: Wo werden sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht?

Schnell reagiert hat das Bayerische Landesamt für Steuern auf das BMF-Schreiben. Haben Sie Gerüstbauer unter Ihren Mandanten? Nun, dann ist die ergänzende Verfügung für Sie interessant. Die Münchener Behörde hat aktuell die Konsequenzen für diese Branche aufgezeigt – anhand von übersichtlichen Fallbeispielen. Das wollen wir jetzt aber nicht vertiefen. Kollegen, ...

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