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StuB 6/2013 S. 236

Ehrenamt und Arbeitnehmerstatus

Das BAG hat entschieden, dass durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Im Streitfall war die Klägerin als ehrenamtliche Mitarbeiterin auf der Grundlage von schriftlichen „Beauftragungen” bei einer örtlichen Telefonseelsorge zehn Stunden im Monat unentgeltlich tätig; sie erhielt lediglich einen pauschalen Unkostenersatz von 30 € monatlich. Nachdem die Klägerin mündlich von ihrem Dienst entbunden wurde, legte sie Kündigungsschutzklage ein, die vor dem BAG – wie auch schon in den Vorinstanzen – erfolglos blieb. Zwischen den Parteien bestand nach Auffassung des BAG kein Arbeitsverhältnis. Die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen sei – bis zur Grenze des Missbrauchs – rechtlich zulässig, wenn eine Vergütung, wie ...

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