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Erfordernis eines Fortzahlungsantrags trotz Zustimmung zur Ortsabwesenheit
Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag erbracht (§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB II). Dieses Antragserfordernis gilt nicht nur für den erstmaligen Antrag auf Leistungsgewährung, sondern auch für Fortzahlungsfälle. Ein Fortzahlungsantrag ist auch dann erforderlich, wenn der Grundsicherungsträger einer Ortsabwesenheit zugestimmt hat (§ 7 Abs. 4a SGB II) und der Bewilligungszeitraum während der Ortsabwesenheit endet. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anspruch auf Grundsicherung einem so vielfältigen Wandel unterliegt, dass es geboten ist, die Leistungen immer nur für einen begrenzten Zeitraum zu gewähren und im Anschluss – auf Veranlassung des Hilfebedürftigen – einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Hieran ändert auch die Zustimmung zur Ortsabwesenheit nichts. Insbesondere umfasst der Antrag auf Zustimmung nicht konkludent einen An...