Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Anspruch auf Anonymität für über Treuhandkommanditistin beteiligte Kapitalanleger
Ein Kommanditist hat einen aus seinem Mitgliedschaftsrecht folgenden Anspruch auf Kenntnis der Identität seiner KG-Mitgesellschafter. Das Gleiche gilt für Kapitalanleger einer Publikums-Kommanditgesellschaft (hier: Filmfonds), die sich mittelbar über eine Treuhandkommanditistin als Treugeber beteiligen und denen durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis die Stellung eines unmittelbaren Gesellschafters (Kommanditisten) eingeräumt wurde. Ein Ausschluss dieses Anspruchs in den Gesellschafts- und Treuhandverträgen ist nicht möglich. Die erfolgreich klagenden Treugeber hatten Auskunft über Namen und Anschrift der übrigen Kapitalanleger verlangt, da sie anderenfalls ihre Gesellschafter- und Treugeberrechte nicht ordnungsgemäß ausüben könnten. Das war ihnen mit der Begründung ...