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Familienrecht | Mithaftung der Ehefrau bei Kfz-Finanzierung
Soll ein Darlehen zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung verwendet werden, an welcher der mitverpflichtete Ehegatte bis dahin nicht beteiligt war, dann ergibt sich ein – die Annahme einer bloßen Mithaftung ausschließendes oder die Vermutung der Sittenwidrigkeit entkräftendes – Eigeninteresse des mitverpflichteten Ehegatten nicht schon daraus, dass das Fahrzeug weiterhin für die gemeinsamen Bedürfnisse der Familie genutzt werden soll (gegen , WM 2005 S. 693).
Zur Haftung des Ehegatten als Mitdarlehensnehmer bei zwar alleinigem Erwerb des Fahrzeugs, aber gemeinsamer Unterschrift unter dem Kreditfinanzierungsvertrag s. NWB PAAAC-05391.