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Einkommensteuer | Kein Ansatz des Entnahmewerts für Leasingfahrzeug bei betrieblicher Nutzung von weniger als 50 %
Nach dem ist Grundvoraussetzung der (Nutzungs-)Entnahme eines Wirtschaftsguts dessen Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen. Diese erfordert, dass das Wirtschaftsgut dem Betriebsinhaber zuzurechnen ist, d. h. bei materiellen Wirtschaftsgütern, dass er darüber als zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer verfügen kann. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG regelt weder die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das nicht Betriebsvermögen ist, noch die Privatnutzung von Wirtschaftsgütern, die keine Kraftfahrzeuge sind, wie etwa ein Recht zur Nutzung eines (fremden, überwiegend nicht betrieblich genutzten) Kraftfahrzeugs. Eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der Fassung, die für bis endende Wirtschaftsjahre galt, auf Leasingfahrzeuge mit weniger als 50 % eigenbetrieblicher Nutzu...