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Das Merkmal der Unternehmensidentität bei gewerblichen Verlusten
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAE-31713 Für den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag bzw. die Verlustverrechnung von Personenunternehmen ist neben der Unternehmeridentität auch die Unternehmensidentität erforderlich. Das Merkmal der Unternehmensidentität knüpft am laufenden Betrieb an und fragt, ob dieser im Wesentlichen identisch ist mit demjenigen Betrieb, der ursprünglich die Verluste erwirtschaftet hat. Während bisher ein Wegfall der Unter-nehmensidentität in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielte, dürfte sich dieses durch die Rechtsprechung des BFH zur Teilunternehmensidentität aus 2008, welche die Finanzverwaltung nunmehr anwendet (, BStBl 2012 II S. 145) sicherlich verändern. Die neuen Rechtsgrundsätze bergen für den Berater sowie die betroffenen Firmen erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre gewerbesteuerlichen Verlustvorträge. So kann bereits die Schließung bzw. Umwandlung eines verlustträchtigen Teilbetriebs bei einer Personengesellschaft zum teilweisen oder ganzen Wegfall des Verlustvortrags führen. Anhand von 11 Beispielen werden die wichtigsten Fragen zur Unternehmensidentität sowie ihre Praxislösungen erläutert.
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