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Das erlebe ich nicht mehr...
schrieb ein Leser, als er den Beitrag zum Mietrechtsänderungsgesetz in der NWB 9/2013 gelesen hat. Man weiß zwar nie, was die Zeit bringt, aber wir geben zu: einfach wird es vermutlich nicht. – Und immerhin: Niemand kann sich beschweren, dass die Gesetzesänderung „zu schnell” in Kraft tritt und die Zeit für Vorbereitungen nicht ausreicht. Wir werden auf jeden Fall berichten, was sich nach Inkrafttreten im Jahre 3013 noch so alles tut.
P.S. Den Champagner verschicken wir auch dieses Mal sehr gerne und geloben Besserung.
Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.