1. Verzugszinsen nach Kündigung des Immobilienkredits für ein selbst bewohntes Eigenheim sind keine Kosten der Unterkunft.
2. Ob etwas anderes gilt, wenn die kreditgebende Bank für die Dauer der Zahlung der Verzugszinsen auf eine Zwangsvollstreckung verzichtet, bleibt offen.
3. Auch wenn Überzahlungen für einzelne Monate nicht mit zu geringen Leistungen in an anderen Monaten bei einer Gesamtbetrachtung saldiert werdfen dürfen, sind jedenfallls dann, wenn der Leistungsträger für den Leistungsberechtigten erkennbar und von diesem beantragt monatliche Pauschalen für die KdU gezahlt hat, diese anzurechnen.
Fundstelle(n): RAAAE-31676
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 13.12.2012 - L 5 AS 21/09
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