Vergütung eines Wettbewerbsverbotes als Entgelt
für eine eigene steuerbare und steuerpflichtige sonstige
Leistung i.S.d. Umsatzsteuergesetzes
Leitsatz
1. Ein Wettbewerbsverbot ist nicht
notwendiger Bestandteil eines nicht umsatzsteuerpflichtigen Geschäftsveräußerungsvertrages,
sondern als eigenständige sonstige Leistung steuerbar und
steuerpflichtig.
2. Ist der Steuerpflichtige aufgrund eines
sonstigen Leistungsverhaltens bereits umsatzsteuerrechtlich Unternehmer,
so muss das Unterlassen von Wettbewerb nicht aus sich heraus nachhaltig
sein, sondern wird ohne eigene Nachhaltigkeit vom Unternehmen des
Steuerpflichtigen umfasst.
Fundstelle(n): UStB 2013 S. 144 Nr. 5 TAAAE-31457
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.11.2012 - 2 K 96/10
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