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IWB Nr. 5 vom Seite 158

Gewerbliche Prägung im DBA-Recht

Dr. Lars Micker, BScEc, LL.M., Fachhochschule für Finanzen NRW

Dieser Lexikonbeitrag ist unter Umständen veraltet. Sein Inhalt ist unverändert auf dem Stand der gedruckten IWB-Ausgabe, in der er veröffentlicht worden ist. Die aktualisierten und weiteren Stichworte des Lexikons des internationalen Steuerrechts mit dem Stand 2019 finden Sie jetzt hier.

I. BFH gegen Finanzverwaltung

[i]Einordnung der Einkünfte bestimmt Verteilungsartikel des DBA Die Einordnung der Einkünfte von Gesellschaftern einer Personengesellschaft wirft im internationalen Steuerrecht praxisrelevante Fragen auf. Insbesondere hat sie maßgeblichen Einfluss auf die Anwendung des richtigen Verteilungsartikels des jeweiligen DBA. Teilweise gibt das jeweilige Abkommen selbst ausdrücklich Auskunft darüber, wie die Gewinnanteile von Personengesellschaftern abkommensrechtlich zu behandeln sind. Dies ist z. B. in Art. 4 Abs. 3 DBA Frankreich, Art. III Abs. 2 DBA Großbritannien, Art. 5 Abs. 1 DBA Luxemburg oder Art. 7 Abs. 7 DBA Österreich der Fall.

[i]infoCenter „Unternehmensgewinne (DBA) – Art. 7 OECD-MANWB HAAAC-43935In Zweifelsfällen kommt zunächst der Verteilungsartikel für Unternehmensgewinne (Art. 7 OECD-MA) in Betracht. In diesem Fall muss die ausländische Personengesellschaft dann aber auch „Unternehmensgewinne” erzielen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung kommen in diesem Zusammenhang Gewinne gewerblich tätiger, gewerblich infizierter (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) sowie gewerblich geprägter (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) ausländischer Personengesellschaf...

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