Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 13.11.2012 VI R 38/11, BBK 6/2013 S. 248

Lohn und Gehalt | Veruntreuung durch Arbeitnehmer kein Arbeitslohn

Es liegt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitnehmer Gelder des Arbeitgebers veruntreut. Denn der Arbeitgeber hat die veruntreuten Gelder nicht für eine Beschäftigung „gewährt” im Sinne von § 2 Abs. 1 LStDV.

Folgen: Der [i]Korrektur der LSt-Anmeldung möglich Arbeitgeber kann für die Lohnsteuer auf die veruntreuten Beträge bei einer späteren Lohnsteuer-Außenprüfung nicht in Anspruch genommen werden. Hat der Arbeitnehmer hingegen selbst auf die veruntreuten Beträge Lohnsteuer im Namen des Arbeitgebers einbehalten und vom Arbeitgeber-Konto abgeführt, kann der Arbeitgeber, wenn er die Veruntreuung feststellt, die Korrektur der Lohnsteuer-Festsetzungen verlangen.

Dies setzt zwar die Änderbarkeit der Lohnsteuer-Festsetzungen voraus; da Lohnsteuer-Anmeldungen aber nach § 168 Satz 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen