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BFH 18.9.2012 VI R 90/10, BBK 6/2013 S. 247

Lohn und Gehalt | Zufluss von Aktienoptionen mit Ausübung oder Verkauf der Optionen

Der Vorteil aus einem Aktienoptionsrecht, das der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, fließt ihm erst mit der Verwertung der Option zu.

Als Verwertung gilt dabei sowohl die eigene Ausübung der Option als auch der Verkauf der [i]Zufluss durch Verkauf der Option an Dritten Option an einen Dritten . Der geldwerte Vorteil bemisst sich in beiden Fällen S. 248nach der Differenz zwischen dem Optionspreis und dem Kurswert der Aktie im Zeitpunkt der Optionsverwertung.

Beispiel

Arbeitnehmer [i]Kein Zufluss durch Gewährung der Option A erhält im Jahr 2008 von seinem Arbeitgeber X 1.000 Aktienoptionen zum Preis von jeweils 0,65 €. Er verkauft die Optionen im Jahr 2009 an die A-GmbH, deren Alleingesellschafter er ist, zum Preis von jeweils 0,10 €; der Kurswert der Aktie beträgt zu diesem Zeitpunkt 1,65 €. Im Jahr 2010 übt die A-GmbH die Optionen aus; der Kursw...

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