Tarif für Abwicklungsgewinn
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Sind die während der Liquidation einer Kapitalgesellschaft durchgeführten „Zwischenveranlagungen” bzw. nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen „Berechnungen” am Ende des Abwicklungszeitraums durch eine endgültige Veranlagung unter Zugrundelegung des am Ende des Abwicklungszeitraums geltenden Steuersatzes zu ersetzen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
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Fundstelle(n):
LAAAE-31357