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Neues BMF-Schreiben zu Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAE-31321 Am (BStBl 2013 I S. 36) wurde das BMF-Schreiben zur Ausstellung von Kapitalertragsteuer-Bescheinigungen einschließlich der Bescheinigungsmuster aktualisiert.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Anwendungsregelung
[i]Nichtbeanstandungsfrist: 31. 12. 2012Das neue Schreiben gilt grds. für alle Kapitalerträge, die nach dem zufließen. Allerdings beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn die Grundsätze dieses Schreibens aus automationstechnischen Gründen erst für Ertragszuflüsse nach dem angewendet werden. Für Einzelsteuerbescheinigungen sind die Neuerungen zwingend für Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem zufließen (Rn. 57 des BMF-Schreibens).
Ausländische thesaurierende Investmentfonds
Ein Großteil der Neuerungen beschäftigt sich mit dem Ausweis von Besteuerungsgrundlagen aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds durch die Kreditwirtschaft (Rn. 25, 33, sowie die Muster I und III der Steuerbescheinigung). Seit 2009 enthalten die Steuerbescheinigungen hierzu verschiedene Angaben.
Ausschüttungsgleiche Erträge werden entweder nachrichtlich beziffert oder der Anleger wird darauf hingewiesen, dass die erklärungspflichtigen Einkünfte im Zeitpunkt der Erstellung der ...