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OLG Koblenz Beschluss v. - 5 U 821/12

Gesetze: BGB § 242; BGB § 666; BGB § 2039

Leitsatz

Leitsatz:

Die gesetzlich geregelten Verhältnisse unter Miterben begründen nicht die für einen umfassenden erbrechtlichen Auskunftsanspruch erforderliche Sonderbeziehung. Ein Miterbe kann daher einen anderen Miterben nicht mit dem Ziel auf Auskunft in Anspruch nehmen, die Teilungsmasse zu vergrößern, um dadurch letztlich seine Erbauseinandersetzungsberechtigung zu verbessern.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
GAAAE-31042

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Koblenz, Beschluss v. 20.08.2012 - 5 U 821/12

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