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OLG Frankfurt/M. Urteil v. - 16 U 128/12

Gesetze: EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Auch wenn die 5-jährige Verjährungsfrist für einen Anspruch auf Kostenvorschuss bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Frist durch Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens fast abgelaufen war, beginnt die ab sodann gehemmte Verjährungsfrist in vollständiger Länge neu zu laufen. (in Übereinstimmung mit OLG Oldenburg, Urt. v. , 12 U 85/05; ; beide zitiert nach juris)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
WAAAE-31041

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OLG Frankfurt/M., Urteil v. 21.12.2012 - 16 U 128/12

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