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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 31 R 1295/09

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte den Zeitraum vom 01. September 1969 bis zum 30. Juni 1990 als Zeit der Zugehörigkeit des Klägers zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech); Zusatzversorgungssystem nach Anlage 1 Nr. 1 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) und die in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte feststellen muss.

Fundstelle(n):
IAAAE-30976

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.11.2012 - L 31 R 1295/09

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