Ein Rechtsanwalt, der kraft Gesetzes Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist, hat für eine abhängige Beschäftigung bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, solange die Beschäftigung keinen Tatbestand erfüllt, der eine Versagung der Zulassung nach § 7 Nr. 8 BRAO, die Rücknahme der Zulassung oder ihren Widerruf nach § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr 8 BRAO rechtfertigt. Es ist nicht erforderlich, dass es sich bei der Beschäftigung um eine anwaltliche Tätigkeit handelt. (Die Revision wurde vom Senat zugelassen).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2013 S. 1122 Nr. 20 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2013 S. 2368 NAAAE-30944
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 19.02.2013 - L 11 R 2182/11
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