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Grenzüberschreitende körperschaftsteuerliche Organschaft und Bildung von Gewinnrücklagen
Grenzüberschreitende körperschaftsteuerliche Organschaft, Ausgleichszahlungen, Bildung von Gewinnrücklagen, Ermittlung des Einkommens bei der Organgesellschaft und beim Organträger, Fortschreibung des steuerlichen Einlagekontos, Veräußerung der Organbeteiligung, Anwendung des DBA Frankreich
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I. Sachverhalte
I. Ausgangssachverhalt
Allgemeines
Die
Kfz-Herstellungs-GmbH (K-GmbH) mit Geschäftsleitung und Sitz in Eisenach ist zu
80 % am Stammkapital der Kfz-Handels-GmbH (H-GmbH) mit Geschäftsleitung
und Sitz in Dortmund beteiligt. Weiterer Gesellschafter der H-GmbH ist Eduard
Ehrlich (E) mit Wohnsitz in Herne, der seine 20 %-ige Beteiligung in
seinem Privatvermögen hält. Die Stimmrechte entsprechen den
Beteiligungsverhältnissen.
Das Stammkapital der K-GmbH beläuft sich auf 800 000 €. Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit ist die Fertigung von Kfz.
Das Stammkapital der H-GmbH, die ausschließlich die Kfz der K-GmbH vertreibt, beträgt 600 000 €.
Die Geschäftsführung der H-GmbH unterliegt den Weisungen der K-GmbH insbesondere auf den Gebieten der Einstellung und des Einsatzes des Personals sowie bei Abschluss aller Verträge mit Lieferanten und bei der Klärung aller steuerlichen Fragen.
K-GmbH und H-GmbH haben am 7. 1. 2011 einen schriftlichen Gewinnabführungsvertrag mit Wirkung ab für die Dauer von sechs Jahren abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde am 4. 4. 2011 in das Hand...