Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses – Fehlende Regelung der Arbeitszeit
Leitsatz
Die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses setzt voraus, dass die Arbeitsleistung – sofern sie sich
nicht aus der Art der Tätigkeit ergibt – durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen
werden muss.
Die Vereinbarung der monatlich 45-stündigen Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten in einer Zahnarztpraxis in Abhängigkeit
von der betrieblichen Notwendigkeit reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn keine Anschreibungen über die geleisteten
Arbeitsstunden erstellt worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAE-30843
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.11.2012 - 9 K 2351/12 E
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