Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, Haftungsumfang
Leitsatz
1. Bei der Umsatzsteuer besteht der Steueranspruch in der Regel aus einer USt-Vorauszahlung für jeden Voranmeldungszeitraum,
einem vom Unternehmer angemeldeten Unterschiedsbetrag zugunsten des FA aus der Umsatzsteuer für das Kalenderjahr und einem
weiteren Unterschiedsbetrag zugunsten des FA aus einer von der Steueranmeldung abweichenden Steuerfestsetzung.
2. Die primäre Verrechnung von Zahlungen mit der Steuer ist für den Stpfl. schon im Ansatz günstiger als die zivilrechtliche
Bestimmung in § 367 Abs. 1 BGB, wonach Zahlungen zuerst auf Kosten und Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet
werden. Die vorrangige Verrechnung auf die Steuer mindert unmittelbar die künftigen Säumniszuschläge.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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