Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für
einen im selbstgenutzten Einfamilienhaus gelegenen Raum einer Konzertpianistin
und sowohl in der Schule als auch zu Hause unterrichtenden Musikpädagogin
Leitsatz
Die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz
3, 2. Halbsatz EStG greift bei einem Steuerpflichtigen, der mehrere
Tätigkeiten ausübt, nur ein, wenn der inhaltliche/qualitative
Schwerpunkt der Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit, nicht
nur lediglich einer der Tätigkeiten, in dem häuslichen
Arbeitszimmer liegt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 592 Nr. 8 EStB 2013 S. 229 Nr. 6 KÖSDI 2013 S. 18398 Nr. 6 GAAAE-30835
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.01.2012 - 2 K 1726/10
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