Doppelte Haushaltsführung: Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand in Wegverlegungsfällen
Leitsatz
Mehraufwendungen für Verpflegung innerhalb der ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung sind auch dann als Werbungskosten
bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort
wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet.
Die Dauer des unmittelbar der Begründung des Zweithaushaltes am Beschäftigungsort vorausgegangenen Aufenthalts am Ort des
Zweithaushalts ist nicht auf die Dreimonatsfrist anzurechnen (entgegen R 9.11 Abs. 7 Satz 5 LStR 2008).
Für den Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen kommt es auch in Wegverlegungsfällen nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen
die Verpflegungssituation am Beschäftigungsort bereits bekannt war.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/PR 2013 S. 6 Nr. 8 DB 2013 S. 21 Nr. 7 DStR 2013 S. 6 Nr. 23 DStRE 2013 S. 772 Nr. 13 EFG 2013 S. 417 Nr. 6 EStB 2013 S. 189 Nr. 5 GStB 2013 S. 226 Nr. 7 KÖSDI 2013 S. 18360 Nr. 5 KÖSDI 2013 S. 18482 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2013 S. 418 LAAAE-30829
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.01.2013 - 15 K 318/12 E
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