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Einkommen-/Lohnsteuer | Veruntreute Beträge kein Arbeitslohn
(1) Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, so liegt darin kein Arbeitslohn i. S. des § 19 EStG. (2) Eine Änderung der Festsetzung der Lohnsteuer-Entrichtungsschuld ist unter den Voraussetzungen des § 164 Abs. 2 Satz 1 AO auch nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41c Abs. 3 EStG) zulässig.
Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG alle „Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden”. An dieser „Gewährung” fehlt es im Fall einer Veruntreuung, wenn also wie z. B. im Urteilsfall der für den gesamten Personalbereich einer Kapitalgesellschaft allein zuständige und eigenverantwortlich arbeitende Arbeitnehmer durch Lohndatenmanipulationen über Jahre hinw...