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Umsatzsteuer | Nachweis der tatsächlichen Bewirkung einer Lieferung
Dem Empfänger einer Rechnung, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in eine vom Aussteller der Rechnung begangene Steuerhinterziehung einbezogen war, kann der Vorsteuerabzug grds. nicht versagt werden. Dabei ist es Sache des nationalen Gerichts anhand objektiver Gesichtspunkte zu prüfen, ob der Rechnungsempfänger wusste oder wissen musste, dass der entsprechende Umsatz in eine Hinterziehung einbezogen war ( NWB WAAAE-29224 und C-642/11 NWB MAAAE-29223).
Hintergrund: Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug ist auf die Steuern beschränkt, die auf einen mehrwertsteuerpflichtigen Umsatz entfallen (Art. 63 i. V. mit Art. 168 der MwStSyStRL). Um das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben zu können, muss der Stpfl. eine gem. den Art. 22...