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Einkommen-/Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil beim Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket)
(1) Ein Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Vereinbarung mit einem Verkehrsbetrieb das Recht zum Erwerb einer vergünstigten Jahresnetzkarte (Jobticket) einräumt, soweit sich dies für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellt. (2) Dieser geldwerte Vorteil fließt den Arbeitnehmern mit Ausübung des Bezugsrechts, also dem Erwerb der Jahresnetzkarten, zu. (3) Auf diesen Zeitpunkt ist der Vorteil aus der Verwertung des Bezugsrechts nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten (Bezug: § 8 Abs. 2, § 42d Abs. 1, § 41a Abs. 1, § 38 Abs. 3, § 19 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 1 LStDV).
Als Sachbezug kann der geldwerte Vorteil durch das Jobticket nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei sein, sofern er pro Arbeitnehmer monatlich 44 € nicht übersteigt. Für den Zufluss und...