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Einkommensteuer auf vom Insolvenzverwalter freigegebene selbständige Einkünfte keine Masseverbindlichkeit
Hat der Insolvenzverwalter vor dem und damit vor Einfügung der Abs. 2 und 3 des § 35 der Insolvenzordnung durch Art. 1 des Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens vom (BGBl 2007 I S. 509) die „bedingungslose Freigabe” einer selbständigen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin (hier: als freiberufliche Ärztin) erklärt, so ist die Einkommensteuer, die aufgrund dieser freiberuflichen Einkünfte entsteht, keinesfalls eine Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Übt der Insolvenzschuldner eine selbständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter nach dem am in Kraft getretenen Abs. 2 des § 35 InsO ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Ins...