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Rückstellung für Rückbaukosten bei Verlängerung des Pachtvertrags
I. Sachverhalt
Die P GmbH ist seit Pächterin eines Gebäudes der V. Zu Beginn des auf vier Jahre () befristeten Vertrags hat sie diverse Mietereinbauten vorgenommen, die sie für voraussichtlich 140 T€ zum Vertragsende rückbauen muss. Im April 03 einigen sich P und V auf eine Verlängerung des Pachtvertrags bis zum .
II. Fragestellung
Welche Auswirkungen hat die Vertragsverlängerung (ohne Abzinsung) auf die Rückstellung zum ?
III. Lösungshinweise
1. Planmäßige Ansammlung der Rückstellung bis 02
Rückstellungen für Rückbauverpflichtung u. Ä. sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 3d EStG in gleichen Raten anzusammeln. Die herrschende handelsrechtliche Meinung folgt dem. Den Verzicht auf einen sofortigen vollständigen Ansatz der Verpflichtung begründet sie als „Ausnahme vom Vollständigkeitsprinzip” mit dem Alimentationsgedanken, demzufolge der Aufwand in den Jahren berücksichtigt werden soll, in dem der mit ihm verbundene Nutzen anfällt. Unter Vernachlässigung von Abzinsung und Kostensteigerungen ist die Rückstellung daher in 01 ff. mit jeweils 140/4 = 35 T€ zu dotieren, so dass sich per ein Rückstellungswert von 70 T€ ergibt.