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Betriebsveranstaltungen im Lohnsteuerrecht
Der NWB FAAAE-30147 (Kurzinfo StuB 2013 S. 196, in dieser Ausgabe) eine Entscheidung zur lohnsteuerlichen Erfassung von Arbeitgeberkosten aus Anlass einer Betriebsveranstaltung getroffen. Danach sind die Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung nur bei Überschreiten einer Freigrenze in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Diese Freigrenze beträgt auch im Jahr 2007 noch 110 €.
Lohnsteuerliche Grenzbeträge verstehen sich immer als Bruttowert; somit ist auch die o. g. 110 €-Grenze inklusive Umsatzsteuer zu berechnen.
Lange Zeit war umstritten, ob diese bereits seit 2002 geltende Höhe der Freigrenze anzupassen ist. Nach der Auffassung des BFH sei eine Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertung nicht Aufgabe der Gerichte.
Der Urteilsfall: Streitig war, ob Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsveranstaltung zu Arbeitslohn führen. Die Klägerin ist eine Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Niederlassungen in A, B und C. Sie veranstaltet jährlich für ihre Mitarbeiter am Standort A ein Sommerfest und in der Adventszeit eine Weihnachtsfeier. Für das So...