Zur Berücksichtigung von dauernden Lasten als Sonderausgaben, Umfang der Entscheidungskompetenz des Feststellungsfinanzamtes
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Umfang der Entscheidungskompetenz des Feststellungsfinanzamtes: Kann das für die gesonderte Feststellung von Einkünften zuständige FA in seinem Feststellungsbescheid mit bindender Wirkung entscheiden, ob die von einem Gesellschafter getätigten Versorgungsleistungen (dauernde Last) im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgabe abzugsfähig sind, oder ist die Prüfung der Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen - insbesondere im Bereich der persönlichen Tatbestandsvoraussetzungen wie z.B. der unbeschränkten Steuerpflicht - allein dem für die Einkommensteuerveranlagung zuständigen FA vorbehalten?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAE-30729