Bundestag berät über JStG 2013 „light”
Sehr geehrte Damen und Herren,
die zwischen Bund und Ländern unstrittigen Vorschriften, die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 im Bundesrat zunächst gescheitert waren – weshalb der neue Gesetzentwurf auch gern als „Jahressteuergesetz light” bezeichnet wird –, sollen nun umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf enthält u. a. Regelungen zu den Bereichen Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie sowie der sogenannten Rechnungsstellungsrichtlinie hinsichtlich Rechnungspflichtangaben sowie Rechnungsstellungsfrist und Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf rein inländische Lieferungen von Gas und Elektrizität.
Nach dem Willen der Koalition soll das Gesetz möglichst schnell beschlossen werden. Am soll das Parlament den Entwurf endgültig beschließen, so dass der Bundesrat am seine Zustimmung erteilen kann, was allerdings fraglich scheint. Dabei ist es für die Unternehmen wichtig, Rechtssicherheit zu bekommen – zum Beispiel bei der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben.
Es ist zu erwarten, dass der elektronischen Rechnung nach den gesetzlichen Vereinfachungen zum und den Erläuterungen durch die Finanzverwaltung ein echter Siegeszug bevorsteht. Vor allem dürfte künftig die voll-elektronische Buchhaltung mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Trotz der unternehmerfreundlichen Regelungen gilt es jedoch, verbliebene Risiken und offene Fragen in den Blick zu nehmen. Hiermit beschäftigt sich Matthias Trinks in seinem Beitrag „Stolperfalle e-Rechnung”.
Blick über die Grenzen: Stephan Stieb berichtet in seinem Beitrag über die aktuellen „Neuerungen im portugiesischen Umsatzsteuerrecht”.
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Beste Grüße
Thorsten Kunde
Fundstelle(n):
USt direkt digital 4 / 2013 Seite 1
PAAAE-30725