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Private Nutzung betrieblicher Kfz
Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung
Nach Auffassung des BFH ist der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher Pkw spricht, entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.
Problemstellung
Die Nutzung betrieblicher Kfz für Privatfahrten führt bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu Einnahmen i. S. von § 19 EStG und bei den Gewinneinkünfte zu Entnahmen i. S. von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG. Die sog. 1 %-Regelung hat zur Folge, dass die private Nutzung betrieblicher Kfz mit monatlich 1 % des Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung anzusetzen ist. Werden für die betriebliche Nutzung gebrauchteS. 4 Fahrzeuge der Oberklasse angeschafft, die auch privat genutzt werden sollen, kann die sog. Listenpreisregelung erhebliche Konsequenzen haben, denn für die Anwendung der 1 %-Regelung kommt es nicht auf den tatsächlich gezahlten Kaufpreis an, sondern auf den Listenpreis. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG hat der Steuerpflichtige jedoch die Möglichkeit, die Anwendung der Listenpreisregelung durch Führung eines (ordnungsgemäßen) Fahrtenbuchs abzuwenden.
Angesichts der erheblichen A...